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Entfernungsabhängige RMV-Tarife und Kurzstreckenregelung überdenken

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Begründung

Kurzstreckenregelung überdenken Vorgang: B 18/16 Den Berechnungen einer Bürgerin vom Frankfurter Berg zufolge verursacht der entfernungsabhängige Tarif von der Haltestelle "Hagebuttenweg" zur "Hauptwache" einen Ticketpreis in Höhe von 5,97 Euro. Somit verursacht dies, mangels barrierefreier Alternative eine Preiserhöhung um 3,17 Euro (plus 113 Prozent). Gerade ältere Menschen sowie finanziell schwächer gestellte Menschen verfügen nicht zwangsläufig über ein Smartphone. Darüber hinaus sind die S-Bahn-Haltestellen im Ortsbezirk 10 absehbar noch nicht barrierefrei nutzbar. Das Netz- und Tarif-Beispiel Berlin zeigt, dass ein attraktives Beförderungsmittel- sowie Preisniveau zur stärkeren ÖPNV-Nutzung führt. Dies reduziert die Nachfrage an Kfz-Abstellplätzen und deren Nutzung. Zwangsläufig führt das zu einer Reduktion des Individualverkehrs und der Erhaltungs- bzw. Wiederherstellungskosten der Infrastruktur.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5038 entstanden aus Vorlage: OF 933/10 vom 01.02.2016

Betreff: Entfernungsabhängige RMV-Tarife und Kurzstreckenregelung überdenken Vorgang: B 18/16 Den Berechnungen einer Bürgerin vom Frankfurter Berg zufolge verursacht der entfernungsabhängige Tarif von der Haltestelle "Hagebuttenweg" zur "Hauptwache" einen Ticketpreis in Höhe von 5,97 Euro. Somit verursacht dies, mangels barrierefreier Alternative eine Preiserhöhung um 3,17 Euro (plus 113 Prozent). Gerade ältere Menschen sowie finanziell schwächer gestellte Menschen verfügen nicht zwangsläufig über ein Smartphone. Darüber hinaus sind die S-Bahn-Haltestellen im Ortsbezirk 10 absehbar noch nicht barrierefrei nutzbar. Das Netz- und Tarif-Beispiel Berlin zeigt, dass ein attraktives Beförderungsmittel- sowie Preisniveau zur stärkeren ÖPNV-Nutzung führt. Dies reduziert die Nachfrage an Kfz-Abstellplätzen und deren Nutzung. Zwangsläufig führt das zu einer Reduktion des Individualverkehrs und der Erhaltungs- bzw. Wiederherstellungskosten der Infrastruktur. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, auf den RMV einzuwirken, dass 1. ein sozialgerechter und lebenswirklichkeitsnaher Tarif gefunden wird. Entfernungsabhängige Tarife entsprechen dem beispielsweise innerstädtisch nicht; 2. Haltestellen entlang der Stadtgrenze innerhalb einem Luftlinienradius von wenigstens vier Kilometern einen günstigen Tarif erhalten; 3. auf innerstädtischen Kurzstrecken ebenfalls nicht mehr streckenentfernungsabhängig, sondern luftlinienabhängig ein Radius von zwei Kilometern angewandt wird.

Begründung: Insbesondere in den stadtrandnahen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 können diese Regelungen zu einer noch besseren Nutzung des ÖPNV führen. Dies ist angesichts der bereits jetzt schon prekären Parkplatzsituationen und hinsichtlich der durch die weiteren Neubaugebiete zu erwartenden starken Zuwächse an Einwohnern dringend erforderlich. Die Anwendung des Luftlinienradiusprinzips ist für die potenziellen ÖPNV-Nutzer leichter nachvollziehbar. Dies steigert neben der Akzeptanz sicherlich auch die Auslastung der ÖPNV-Fahrzeuge außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten. Außerdem gehen ungünstige Linienführungen sowie das Fehlen von entsprechenden Linienbeziehungen nicht mehr zulasten der Nutzer. Eine höhere ÖPNV-Nutzung kompensiert durch die zu erwartenden Mehreinnahmen und bessere Auslastungen andere Ausgaben. Ein positiver ökologischer sowie volkswirtschaftlicher Effekt ist wahrscheinlich. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 bedeutet das eine vielfältige Steigerung ihrer Lebensqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Januar 2016BB 18Neue entfernungsabhängige RMV-TarifeMagistratsbericht
  2. 1. Februar 2016OFOF 933/10Entfernungsabhängige RMV-Tarife und Kurzstreckenregelung überdenkenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 16. Februar 2016Sie sind hier
    OMOM 5038Entfernungsabhängige RMV-Tarife und Kurzstreckenregelung überdenken
    Direktanregung
  4. 9. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 764Entfernungsabhängige RMV-Tarife und Kurzstreckenregelung überdenkenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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