Tödlicher Radfahrerunfall an der Osthafenbrücke
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 entstanden aus Vorlage: OF 1324/5 vom 06.08.2019
Betreff: Tödlicher Radfahrerunfall an der Osthafenbrücke Vorgang: V 947/18 OBR 5; ST 1990/18 In der zweiten Juliwoche verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Magistrat wird gebeten, die genauen Umstände zu klären und dem Ortsbeirat zu berichten.
Begründung: Der veröffentlichten Berichterstattung können die Umstände des Unfalls nicht entnommen werden. Insbesondere ist nicht ganz klar, ob es sich um einen Alleinunfall handelt. Leider fehlt es dem Magistrat an der nötigen Aufmerksamkeit für die zahlreichen nicht tödlichen Alleinunfälle auf den Radwegen. Seine völlige Ahnungslosigkeit offenbarte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1990 über einen ebenfalls tödlichen Radfahrunfall, in der er allen Ernstes die Eigenschaften des Radweges als nicht maßgebend für den tödlichen Unfallhergang feststellt, weil der Radweg nicht richtig benutzt worden sei. Der Ortsbeirat macht sich Sorgen wegen der sich in letzter Zeit häufenden tödlichen Radfahrerunfälle in seinem Bezirk und möchte sich ein Bild über mögliche Ursachen machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. August 2019 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 1811/5 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 14. Oktober 2020. Der Magistrat antwortete am 18. November 2019 mit der Stellungnahme ST 2127. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 12 Wochen.