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Smart City System zur Falschparkerüberwachung im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, ein Smart City System zur Falschparkerüberwachung im Ortsbezirk 1 einzuführen, um den zuständigen Ämtern eine schnellere und effektivere Reaktion auf Falschparker zu ermöglichen. Dies soll zunächst an besonders betroffenen Einmündungen oder Kreuzungen getestet werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 1 ein sogenanntes Smart City System zur Falschparkerüberwachung im öffentlichen Raum einzuführen, da s es den durch Personalmangel gebeutelten zuständigen Ämtern erlaubt, schnell und effektiv eingreifen und notfalls abschleppen lassen zu können. Testweise soll an besonders betroffenen Einmündungen oder Kreuzungen damit begonnen werden.

Begründung

Ein Smart City System zur Falschparkerüberwachung besteht aus auf dem Asphalt bzw. Fahrbahn- oder Gehwegbelag aufgebrachten Sensoren, die einer Leitstelle automatisch melden, wenn sich widerrechtlich darauf parkende Fahrzeuge befinden. Die zugehörige Technik zeichnet zudem die Dauer der Zuwiderhandlung auf. So kann gezielt das Personal zur jeweiligen Stelle gelotst werden, um Maßnahmen gegen die Falschparkenden einzuleiten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2023OFOF 1112/1Smart City System zur Falschparkerüberwachung im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. Januar 2024Sie sind hier
    OMOM 4971Smart City System zur Falschparkerüberwachung im Ortsbezirk 1
    Direktanregung
  3. 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1187Smart City System zur Falschparkerüberwachung im Ortsbezirk 1Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 30 · 28.05.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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