Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B.521, entlang des Stadtteils Bergen
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 493 entstanden aus Vorlage: OF 55/16 vom 11.10.2011
Betreff: Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B 521, entlang des Stadtteils Bergen Der Magistrat wird beauftragt, die Landesbehörden zu bitten, auf der B 521 zwischen Vilbeler Landstraße und der Einfahrt zum Charlottenhof eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h in beiden Fahrtrichtungen zu verfügen. Darüber hinaus wäre es wichtig, neben dem berechtigten Hinweis auf querende Fahrradfahrer, auch auf querende Fußgänger an den Feldwegen hinzuweisen.
Begründung: Derzeit wird auf der Ortsumfahrung Bergen abwechselnd eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h und 80 km/h ausgewiesen, wobei die Streckenabschnitte mit 60 km/h deutlich überwiegen. Es erscheint daher unverständlich, warum auf den nur wenige 100 Meter umfassenden Teilstrecken eine Anhebung der Geschwindigkeit auf 80 km/h gestattet wird. Auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Vilbeler Landstraße bis hinter die Einfahrt zum Charlottenhof befinden sich querende Feldwege, die zu Kleingärten, zur Hohen Straße, zum Kleinmüllplatz, zu Aussiedlerhöfen oder in das Naherholungsgebiet zum Nördlichen Höhenweg und in den Vilbeler Wald führen. Neben den Radfahrern, auf welche die Beschilderung zu Recht hinweist, queren hier täglich zahlreiche Fußgänger, auf deren Weg die Umgehungsstraße B 521 ein wirkliches Hindernis darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2011OFOF 55/16Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60km/h auf der B.521, flankierend den kompletten Ortsteil BergenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2011Sie sind hierOMOM 493Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B.521, entlang des Stadtteils BergenDirektanregung
- 27. Januar 2012STST 178Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B 521, entlang des Stadtteils BergenStellungnahme
- 10. September 2012Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1453Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B 521, entlang des Stadtteils BergenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats