Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B 521, entlang des Stadtteils Bergen
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1453
Betreff: Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B 521, entlang des Stadtteils Bergen Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit im angesprochenen Bereich auf 60 km/h begrenzt wird. Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 493
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2011OFOF 55/16Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60km/h auf der B.521, flankierend den kompletten Ortsteil BergenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2011OMOM 493Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B.521, entlang des Stadtteils BergenDirektanregung
- 27. Januar 2012STST 178Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B 521, entlang des Stadtteils BergenStellungnahme
- 10. September 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1453Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B 521, entlang des Stadtteils BergenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab