Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen!
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2011, OM 4921 entstanden aus Vorlage: OF 807/7 vom 04.01.2011
Betreff: Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen! Der Magistrat wird aufgefordert, 1. seine strikte Ablehnung, legale Flächen für Graffiti-Sprayer zur Verfügung zu stellen, aufzugeben, 2. die Graffiti-Szene in Frankfurt dabei zu unterstützen, legale Flächen für Sprayer zu finden, 3. einen Arbeitskreis mit Liegenschaftsamt, Denkmalpflege, dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen, dem Sozialdezernat und jugendlichen Fachleuten (aus der Sprayer-Szene) zu bilden, um ein Konzept für diesen Teil der Jugendkultur zu entwickeln und entsprechende Flächen ausweisen zu können, 4. eine "Ordnungspartnerschaft", wie sie in Münster besteht, ins Leben zu rufen, mit dem Ziel, sowohl konsequent Straftäter zu verfolgen und gleichzeitig Jugendliche und junge Erwachsene aufzuklären und ihnen Alternativen anzubieten.
Begründung: Graffitis an Hauswänden, U-Bahnen und Tags überall in der Stadt ärgern vielfach Hausbesitzer und andere Bürger. Illegales Sprayen ist eine Straftat, die verfolgt werden muss. Bei Graffiti streiten sich die Geister, Meinungen prallen oft unversöhnlich aufeinander. Während viele Kommunen im Rhein-Main-Gebiet, wie zum Beispiel Wiesbaden, Offenbach oder Bad Vilbel, seit Jahren selbstverständlich legale Flächen für Sprayer ausweisen und jährliche Graffiti-Festivals veranstalten, ist die strikte Ablehnung dieses Teils der Jugendkultur in Frankfurt auffällig. Es gibt immer weniger Nischen für Jugendliche, in denen sie sich betätigen und auch mit ihrer Arbeit zur Gestaltung ihres Stadtteils beitragen können. Legale Wände, etwa Unterführungen am Bahnhof Rödelheim oder an Autobahnen, bieten eine gute Möglichkeit für Jugendliche, sich für ihren Stadtteil stark zu machen. Der vorliegende Wortlaut folgt einem SPD-Antrag vom 03.11.2010, NR 2061, in der Stadtverordnetenversammlung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2011OFOF 807/7sthausenFraktion: die farbechten - LINKE.Titel/Betreff: Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen!Ortsbeiratsantrag
- 18. Januar 2011Sie sind hierOMOM 4921Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen!Direktanregung
- 25. März 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 474sthausenTitel/Betreff: Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats