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sthausenFraktion: die farbechten - LINKE.Titel/Betreff: Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen!

Vorlagentyp: OF
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen! Der Magistrat wird aufgefordert, 1. seine strikte Ablehnung, legale Flächen für Graffiti- Sprayer zur Verfügung zu stellen, aufzugeben, 2. die Graffiti-Szene in Frankfurt dabei zu unterstützen, legale Flächen für Sprayer zu finden, 3. einen Arbeitskreis mit Liegenschaftsamt, Denkmalpflege, dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen, dem Sozialdezernat und jugendlichen Fachleute (aus der Sprayer-Szene) zu bilden, um eine Konzept für diesen Teil der Jugendkultur zu entwickeln und entsprechende Flächen ausweisen zu können. Begründung: Graffitis an Hauswänden, U-Bahnen, und Tags überall in der Stadt ärgern vielfach Hausbesitzer und andere Bürger. Illegales Sprayen ist eine Straftat, die verfolgt werden muss. Bei Graffiti streiten sich die Geister, Meinungen prallen oft unversöhnlich aufeinander. Während viele Kommunen im Rhein-Main-Gebiet wie zum Beispiel Wiesbaden, Offenbach oder Bad Vilbel seit Jahren selbstverständlich legale Flächen für Sprayer ausweisen und jährliche Graffiti-Festivals veranstalten, ist die strikte Ablehnung dieses Teils der Jugendkultur in Frankfurt auffällig. Es gibt immer weniger Nischen für Jugendliche, in denen sie sich betätigen und auch mit ihrer Arbeit zur Gestaltung ihres Stadtteils beitragen können. Legale Wände, etwa Unterführungen am Bahnhof Rödelheim oder an Autobahnen bieten eine gute Möglichkeit für Jugendliche, sich für ihren Stadtteil stark zu machen. Der vorliegende Wortlaut folgt einem SPD- Antrag Nr. 2061 vom 3.11.2010 in der Stadtverordneten- Versammlung.

Inhalt

Antrag vom 04.01.2011, OF 807/7

Betreff: Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen! Der Magistrat wird aufgefordert, 1. seine strikte Ablehnung, legale Flächen für Graffiti- Sprayer zur Verfügung zu stellen, aufzugeben, 2. die Graffiti-Szene in Frankfurt dabei zu unterstützen, legale Flächen für Sprayer zu finden, 3. einen Arbeitskreis mit Liegenschaftsamt, Denkmalpflege, dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen, dem Sozialdezernat und jugendlichen Fachleute (aus der Sprayer-Szene) zu bilden, um eine Konzept für diesen Teil der Jugendkultur zu entwickeln und entsprechende Flächen ausweisen zu können.

Begründung: Graffitis an Hauswänden, U-Bahnen, und Tags überall in der Stadt ärgern vielfach Hausbesitzer und andere Bürger. Illegales Sprayen ist eine Straftat, die verfolgt werden muss. Bei Graffiti streiten sich die Geister, Meinungen prallen oft unversöhnlich aufeinander. Während viele Kommunen im Rhein-Main-Gebiet wie zum Beispiel Wiesbaden, Offenbach oder Bad Vilbel seit Jahren selbstverständlich legale Flächen für Sprayer ausweisen und jährliche Graffiti-Festivals veranstalten, ist die strikte Ablehnung dieses Teils der Jugendkultur in Frankfurt auffällig. Es gibt immer weniger Nischen für Jugendliche, in denen sie sich betätigen und auch mit ihrer Arbeit zur Gestaltung ihres Stadtteils beitragen können. Legale Wände, etwa Unterführungen am Bahnhof Rödelheim oder an Autobahnen bieten eine gute Möglichkeit für Jugendliche, sich für ihren Stadtteil stark zu machen. Der vorliegende Wortlaut folgt einem SPD- Antrag Nr. 2061 vom 3.11.2010 in der Stadtverordneten- Versammlung.Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2011Sie sind hier
    OFOF 807/7sthausenFraktion: die farbechten - LINKE.Titel/Betreff: Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen!
    Ortsbeiratsantrag
  2. 18. Januar 2011OMOM 4921Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen!Direktanregung
  3. 25. März 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 474sthausenTitel/Betreff: Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 49 · 18.01.2011
TO I, TOP 29
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4921 2011 Die Vorlage OF 807/7 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. seine strikte Ablehnung, legale Flächen für Graffiti-Sprayer zur Verfügung zu stellen, aufzugeben, 2. die Graffiti-Szene in Frankfurt dabei zu unterstützen, legale Flächen für Sprayer zu finden, 3. einen Arbeitskreis mit Liegenschaftsamt, Denkmalpflege, dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen, dem Sozialdezernat und jugendlichen Fachleuten (aus der Sprayer-Szene) zu bilden, um ein Konzept für diesen Teil der Jugendkultur zu entwickeln und entsprechende Flächen ausweisen zu können, 4. eine "Ordnungspartnerschaft", wie sie in Münster besteht, ins Leben zu rufen, mit dem Ziel, sowohl konsequent Straftäter zu verfolgen und gleichzeitig Jugendliche und junge Erwachsene aufzuklären und ihnen Alternativen anzubieten.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFarbechte
Ablehnung:
CDUFreie WählerREP
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, Jourdan und Wöhle gegen CDU, FREIE WÄHLER und REP (=Ablehnung) bei Enthaltung FDP

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