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sthausenTitel/Betreff: Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2011, ST 474

Betreff: Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen Es besteht bereits ein Arbeitskreis "Graffiti und Vandalismus“ mit Vertretern der Stadtverwaltungen Frankfurt am Main und Offenbach, der Bundes- und Landespolizei, der DB AG, der VGF und der ABG-Holding, welcher sich eindeutig gegen eine generelle Freigabe von Wänden für Graffiti ausgesprochen hat. Nach allen Erfahrungen bewirkt eine solche Freigabe ein Verwischen des Unrechtbewusstseins in der Jugendszene gegenüber illegalen Graffitis und führt zur Verunsicherung und Demotivation der Polizei bei Ermittlungen gegen illegale Graffitisprayer. Eine Freigabe widerspricht auch dem Präventionskonzept zur Vermeidung von illegalen Graffiti, welches in einer regionalen Sicherheitskonferenz von allen Beteiligten einvernehmlich erarbeitet wurde. Graffitiprojekte, wie das der Stadt Münster, sind nur dann sinnvoll, wenn diese intensiv durch geschulte Jugendpädagogen betreut werden und im Projekt eine klare Abgrenzung gegenüber illegal angebrachten Graffitis erfolgt. Eine solche pädagogische Betreuung und Abgrenzung wird allerdings von den meisten Graffitisprayern abgelehnt und ist auch personell durch die Stadt Frankfurt am Main nicht leistbar. Es ist die grundsätzliche Haltung des Magistrats, legale unbetreute Graffitiflächen nicht einzurichten, so dass die Gründung eines (wie gefordert) Arbeitskreises nicht erforderlich ist. Graffiti an denkmalgeschützten Objekten ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig, da sie den Denkmalwert hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes schmälern und materielle Schäden an der Bausubstanz verursachen. Graffiti an Schallschutzwänden verschlechtern die Dämmwirkung. Eine Bereitstellung von geeigneten Bauwerksflächen ist lediglich für konkrete, betreute Projekte vorstellbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2011OFOF 807/7sthausenFraktion: die farbechten - LINKE.Titel/Betreff: Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen!Ortsbeiratsantrag
  2. 18. Januar 2011OMOM 4921Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen!Direktanregung
  3. 25. März 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 474sthausenTitel/Betreff: Graffiti-Kultur endlich aus der Illegalität holen und legale Flächen im Ortsbezirk 7 zur Verfügung stellen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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