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Verzicht auf Einsatz benzingetriebener Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Grünanlagen und Betrieben

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4877 entstanden aus Vorlage: OF 361/4 vom 29.07.2019

Betreff: Verzicht auf Einsatz benzingetriebener Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Grünanlagen und Betrieben Der Magistrat wird gebeten, sich in Zukunft grundsätzlich für den Verzicht des Einsatzes Zweitakt-Benzingemisch-betriebener Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Betrieben und bei der Pf lege von Grünanlagen und städtischen Liegenschaften einzusetzen und den Einsatz von akkubetriebenen Gerätschaften zu fordern und zu fördern.

Begründung: Vor dem Hintergrund der Klimadebatte und der Luftverschmutzung und einem möglichen Fahrverbot für Pkw erscheint der Einsatz der lauten und nicht abgasreinigenden benzinbetriebenen Laubbläser und entsprechender Rasenmäher nicht mehr zeitgemäß. Wenn sogar während der Sommerferien beispielsweise Schulhöfe in der Nachbarschaft von Wohnanlagen auf diese Art und Weise gereinigt werden müssen, dann ist es sicherlich im Sinne der lärm- und abgasgeplagten Anrainer, der Kinder unserer Stadt und auch derjenigen Leute, die mit diesem Gerät arbeiten müssen, wenn leisere und vor allem abgasfreie Alternativen genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2019OFOF 361/4Verzicht auf Einsatz benzingetriebener Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Grünanlagen und BetriebenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. August 2019Sie sind hier
    OMOM 4877Verzicht auf Einsatz benzingetriebener Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Grünanlagen und Betrieben
    Direktanregung
  3. 18. November 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2107Verzicht auf Einsatz benzingetriebener Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Grünanlage und BetriebenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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