Verzicht auf Einsatz benzingetriebener Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Grünanlagen und Betrieben
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Grünanlagen und Betrieben Der Magistrat wird gebeten, sich in Zukunft grundsätzlich für den Verzicht auf den Einsatz Zweitakt-Benzingemisch-betriebener Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Betrieben und bei der Pflege von Grünanlagen und städtischen Liegenschaften einzusetzen und den Einsatz von akkubetriebenen Gerätschaften zu fordern und zu fördern. Begründung: Vor dem Hintergrund der Klimadebatte und der Luftverschmutzung und einem möglichen Fahrverbot für PKW erscheint der Einsatz der lauten und nicht abgasreinigenden benzinbetriebenen Laubbläser und entsprechender Rasenmäher nicht mehr zeitgemäß. Wenn sogar während der Sommerferien beispielsweise Schulhöfe in der Nachbarschaft von Wohnanlagen auf diese Art und Weise gereinigt werden müssen, dann ist es sicherlich im Sinne der lärm- und abgasgeplagten Anrainer, der Kinder unserer Stadt und auch derjenigen Leute, die mit diesem Gerät arbeiten müssen, wenn leisere und vor allem abgasfreie Alternativen genutzt werden.
Inhalt
Antrag vom 29.07.2019, OF 361/4
Betreff: Verzicht auf Einsatz benzingetriebener Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Grünanlagen und Betrieben Der Magistrat wird gebeten, sich in Zukunft grundsätzlich für den Verzicht auf den Einsatz Zweitakt-Benzingemisch-betriebener Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Betrieben und bei der Pflege von Grünanlagen und städtischen Liegenschaften einzusetzen und den Einsatz von akkubetriebenen Gerätschaften zu fordern und zu fördern.
Begründung: Vor dem Hintergrund der Klimadebatte und der Luftverschmutzung und einem möglichen Fahrverbot für PKW erscheint der Einsatz der lauten und nicht abgasreinigenden benzinbetriebenen Laubbläser und entsprechender Rasenmäher nicht mehr zeitgemäß. Wenn sogar während der Sommerferien beispielsweise Schulhöfe in der Nachbarschaft von Wohnanlagen auf diese Art und Weise gereinigt werden müssen, dann ist es sicherlich im Sinne der lärm- und abgasgeplagten Anrainer, der Kinder unserer Stadt und auch derjenigen Leute, die mit diesem Gerät arbeiten müssen, wenn leisere und vor allem abgasfreie Alternativen genutzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2019Sie sind hierOFOF 361/4Verzicht auf Einsatz benzingetriebener Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Grünanlagen und BetriebenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. August 2019OMOM 4877Verzicht auf Einsatz benzingetriebener Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Grünanlagen und BetriebenDirektanregung
- 18. November 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2107Verzicht auf Einsatz benzingetriebener Laubbläser und Rasenmäher in städtischen Grünanlage und BetriebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 LINKE. und dFfm (= Enthaltung)