Informationsblatt zum Rückschnitt von Hecken
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Informationsblatt zum Rückschnitt von Hecken dem jährlichen Grundsteuerbescheid beizulegen. Dies soll sicherstellen, dass die Hecken der stadteigenen Grundstücke ordnungsgemäß zurückgeschnitten werden, um Sicherheitsrisiken für Fußgänger zu vermeiden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dem jährlichen Grundsteuerbescheid ein Informationsblatt zum Rückschnitt von Hecken beizulegen. Die Hecken der stadteigenen Grundstücke sind in Vorbildfunktion zurückzuschneiden, ohne dass immer wieder von Seiten der Ortsbeiräte darauf hingewiesen werden muss.
Begründung
Gerade im Herbst fällt es auf, dass viele Hecken weit über die eigentlichen Grundstücksgrenzen hinaus auf den Gehweg wachsen. Dies ist ein Sicherheitsrisiko, da dadurch die Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2023OFOF 139/13Informationsblatt zum Rückschnitt von HeckenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2023Sie sind hierOMOM 4823Informationsblatt zum Rückschnitt von HeckenDirektanregung
- 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 471Informationsblatt zum Rückschnitt von HeckenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats