Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im zweiten Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im ersten Obergeschoss
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4812 entstanden aus Vorlage: OF 223/14 vom 20.11.2015
Betreff: Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im zweiten Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im ersten Obergeschoss
- Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie der Stand der Planung ist, die Wohnung im zweiten Obergeschoss einem Mieter zu überlassen, der geeignet ist, zum gepflegten Erhalt der Liegenschaft beizutragen.
- Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, einen dauerhaften Zustand herzustellen, um die Räume im ersten Obergeschoss dem Heimatmuseum (unter Obhut des Harheimer Kulturvereins) vorzubehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2015OFOF 223/14Altes Rathaus Harheim hier: Leerstehende Mietwohnung im 2..Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1..ObergeschossOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2015Sie sind hierOMOM 4812Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im zweiten Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im ersten ObergeschossDirektanregung
- 29. März 2016Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 575Altes Rathaus Harheim Leer stehende Mietwohnung im zweiten Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im ersten ObergeschossStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats