Altes Rathaus Harheim Leer stehende Mietwohnung im zweiten Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im ersten Obergeschoss
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 575
Betreff: Altes Rathaus Harheim Leer stehende Mietwohnung im zweiten Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im ersten Obergeschoss Zu
- Um die ehemalige Hausmeisterwohnung wieder einer Wohnnutzung zuzuführen, sind umfangreiche (energetische) Sanierungsarbeiten erforderlich. Der Aufwand hierfür steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erzielbaren Mieteinnahmen. Hinzu kommt, dass sich die Vermietung eines derartigen Objekts in anderen Stadtteilen zu marktüblichen Bedingungen als unmöglich erwiesen hat. Insoweit hat der Magistrat die Umbauplanungen derzeit zurückgestellt und prüft die Vermietbarkeit im gegenwärtigen Zustand. Zu
- Der Magistrat beabsichtigt, die Räume im
- Obergeschoss dauerhaft dem Heimatverein zur Verfügung zu stellen. Die Rahmenbedingungen einer unentgeltlichen Überlassung werden aktuell geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2015OFOF 223/14Altes Rathaus Harheim hier: Leerstehende Mietwohnung im 2..Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1..ObergeschossOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2015OMOM 4812Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im zweiten Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im ersten ObergeschossDirektanregung
- 29. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 575Altes Rathaus Harheim Leer stehende Mietwohnung im zweiten Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im ersten ObergeschossStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab