Altes Rathaus Harheim hier: Leerstehende Mietwohnung im 2..Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1..Obergeschoss
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Leerstehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im
- Obergeschoss Der Ortbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie der Stand der Planung ist,
- Die Wohnung im
- OG einem geeigneten Mieter zu überlassen, der geeignet ist, zum gepflegten Erhalt der Liegenschaft beizutragen.
- Einen dauerhaften vertraglichen Zustand herzustellen, um die Räume im
- OG dem Heimatmuseum (unter Obhut des Harheimer Kulturvereins) vorzubehalten.
Inhalt
Antrag vom 20.11.2015, OF 223/14
Betreff: Altes Rathaus Harheim hier: Leerstehende Mietwohnung im 2. Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im
- Obergeschoss Der Ortbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie der Stand der Planung ist,
- Die Wohnung im
- OG einem geeigneten Mieter zu überlassen, der geeignet ist, zum gepflegten Erhalt der Liegenschaft beizutragen.
- Einen dauerhaften vertraglichen Zustand herzustellen, um die Räume im
- OG dem Heimatmuseum (unter Obhut des Harheimer Kulturvereins) vorzubehalten.Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2015Sie sind hierOFOF 223/14Altes Rathaus Harheim hier: Leerstehende Mietwohnung im 2..Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im 1..ObergeschossOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2015OMOM 4812Altes Rathaus Harheim hier: Leer stehende Mietwohnung im zweiten Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im ersten ObergeschossDirektanregung
- 29. März 2016Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 575Altes Rathaus Harheim Leer stehende Mietwohnung im zweiten Obergeschoss sowie Nutzung der Räume im ersten ObergeschossStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, SPD und BFF; 1 GRÜNE (= Enthaltung)