Erlaubtes Gehwegparken in Frankfurt
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anfrage vom 24.02.2020, A 678
Betreff: Erlaubtes Gehwegparken in Frankfurt Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass unter bestimmten Bedingungen das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist. In diesen Fällen soll das Gehwegparken durch das Verkehrszeichen 315 angeordnet werden bzw. durch Markierungen auf der Gehwegoberfläche oder durch markierte Parkstandsecken ausgewiesen sein. Laut § 12 (4a) ist bei erlaubtem Gehwegparken "nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen." Wer durch Frankfurt spaziert, wird - vor allem in den äußeren Stadtteilen - feststellen, dass diese Kennzeichnungen vielerorts fehlen, dennoch aber die Gehwege beidseitig zugeparkt sind. Da die städtische Verkehrspolizei unterbesetzt ist und generell kaum in die Stadtteile fährt, bleiben die Gehwegparker unbehelligt und die Fußgänger schutzlos. Erscheint die Polizei aber doch aufgrund eines sie herbeirufenden Bürgers, fällt auf, dass die Polizisten offenbar über einen großen Interpretationsspielraum bezüglich der erforderlichen Restgehwegbreite verfügen. Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:
- Welche verbindliche Mindestgehwegbreite muss dem Fußverkehr beim angeordneten Gehwegparken zur Verfügung stehen?
- Welche mindestens vorhandene Restgehwegbreite wird bei der Entscheidung für eine Abschleppmaßnahme von widerrechtlich auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen zugrunde gelegt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2019Sie sind hierOMOM 4805Erlaubtes Gehwegparken in FrankfurtDirektanregung · FRANKFURTER
- 16. September 2019STST 1867Grünanlagen und Spielplätze im Frankfurter WestenStellungnahme
- 15. Mai 2020BB 228Erlaubtes Gehwegparken in FrankfurtMagistratsbericht
- 1. Januar 2021OFOF 1466/6Auskunftsersuchen zum Unterhalt von SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2021VV 1916Auskunftsersuchen zum Unterhalt von SpielplätzenAnfrage
- 26. April 2021STST 924Auskunftsersuchen zum Unterhalt von SpielplätzenStellungnahme
- 11. Mai 2021OFOF 63/6Auskunftsersuchen zum Unterhalt von SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. April 2023BB 173- Bessere Spielplätze für unsere Stadt! - Spielanlagen haben hohe soziale Bedeutung - ausreichende Mittel für Spielanlageninvestitionen bereitstellenMagistratsbericht
- 11. Juni 2023OFOF 789/6Bessere Spielplätze für unsere StadtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Juli 2023VV 702Bessere Spielplätze für unsere StadtAnfrage
- 6. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 224 WochenSTST 2050Bessere Spielplätze für unsere StadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats