Verkehrsberuhigte Zone für die Straße An der Pfarrwiese
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4758 entstanden aus Vorlage: OF 169/14 vom 04.02.2019
Betreff: Verkehrsberuhigte Zone für die Straße An der Pfarrwiese Der Magistrat wird gebeten, in der Straße An der Pfarrwiese zwischen Hausnummer 35 und der Liegenschaft "In den Biegen 4" Parkplätze mit Parkwinkeln abzumarkieren, um das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden.
Begründung: Obwohl die Straße dort breit genug ist, werden häufig Fahrzeuge so abgestellt, dass die Gehwege zugeparkt, die Müllentsorgung behindert wird und Fußgänger die Gehwege nicht mehr benutzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2019OFOF 169/14Verkehrsberuhigte Zone für die Straße „An der Pfarrwiese"Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Juni 2019Sie sind hierOMOM 4758Verkehrsberuhigte Zone für die Straße An der PfarrwieseDirektanregung
- 16. September 2019STST 1787Verkehrsberuhigte Zone für die Straße An der PfarrwieseStellungnahme
- 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 481Verkehrsberuhigte Zone für die Straße An der PfarrwieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats