Verkehrsberuhigte Zone für die Straße An der Pfarrwiese
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1787
Betreff: Verkehrsberuhigte Zone für die Straße An der Pfarrwiese Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, im vorgegebenen Zeitraum keine abschließende Stellungnahem abgeben zu können. Die ämterübergreifende Abstimmung, mit dem Ziel den Verkehr in der Straße nachhaltig zu beruhigen und den Parkraum zu erhalten, dauert noch an. Sobald die Ergebnisse der Abstimmung vorliegen, wird der Magistrat umgehend berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2019OFOF 169/14Verkehrsberuhigte Zone für die Straße „An der Pfarrwiese"Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Juni 2019OMOM 4758Verkehrsberuhigte Zone für die Straße An der PfarrwieseDirektanregung
- 16. September 2019Sie sind hierSTST 1787Verkehrsberuhigte Zone für die Straße An der PfarrwieseStellungnahme
- 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 481Verkehrsberuhigte Zone für die Straße An der PfarrwieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab