Wohnbaulandbereitstellung bis 2019 hier: das Gebiet in der Nordweststadt
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2010, OM 4756 entstanden aus Vorlage: OF 687/8 vom 13.10.2010
Betreff: Wohnbaulandbereitstellung bis 2019 hier: das Gebiet in der Nordweststadt Vorgang: B 487/10 Der Magistrat wird gebeten, die Planung und Exploration für das Gebiet Nr. 29 des Wohnbau-Entwicklungsprogramms 2008 in der Nordweststadt nicht weiterzuverfolgen.
Begründung:
- Im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2008 ist das Gebiet Nr. 29 in der Nordweststadt als bedeutende Fläche für den Wohnungsbau vorgesehen. Weiterer öffentlicher Erholungsraum für die Bürgerinnen und Bürger geht verloren. Es werden schon durch zukünftige verkehrliche Neubauten in naher Nachbarschaft öffentliche Räume verloren gehen und zerschnitten werden.
- Die Lage direkt an der Autobahn A 5 (evtl. nahe eines aufgeschütteten hohen Erdwalles) macht den Standort nicht attraktiv. Es steht zu befürchten, dass das neue Wohngebiet nicht dazu beiträgt, dem Ziel einer ausgewogenen Bewohnerinnen- und Bewohnerstruktur in dieser Siedlung näherzukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2010BB 487Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2008Magistratsbericht
- 13. Oktober 2010OFOF 687/8Wohnbaulandbereitstellung bis 2019 hier: das Gebiet in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2010Sie sind hierOMOM 4756Wohnbaulandbereitstellung bis 2019 hier: das Gebiet in der NordweststadtDirektanregung
- 10. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 136Wohnbaulandbereitstellung bis 2019 hier: das Gebiet in der NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats