Wohnbaulandbereitstellung bis 2019 hier: das Gebiet in der Nordweststadt
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
- Weiterer öffentlicher Erholungsraum für die BürgerInnen geht verloren. Es werden schon durch zukünftige, verkehrliche Neubauten in naher Nachbarschaft öffentliche Räume verloren gehen und zerschnitten werden.
- Die Lage direkt an der Autobahn A5 (evtl. nahe eines aufgeschütteten hohen Erdwalles) machen den Standort nicht attraktiv .Es steht zu befürchten ,dass das neue Wohngebiet nicht dazu beiträgt ,dem Ziel einer ausgewogenen BewohnerInnenstruktur in dieser Siedlung näher zu kommen.
Inhalt
Antrag vom 13.10.2010, OF 687/8
Betreff:
Wohnbaulandbereitstellung bis 2019 hier: das Gebiet in der Nordweststadt
Im Wohnbauland -Entwicklungsprogramm 2008 ist das Gebiet Nr. 29 in der Nordweststadt als bedeutende Fläche für den Wohnungsbau vorgesehen.
Wir halten dieses Gebiet für nicht geeignet.
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Planung und Exploration für dieses Gebiet nicht weiter zu verfolgen.
Begründung:
- Weiterer öffentlicher Erholungsraum für die BürgerInnen geht verloren. Es werden schon durch zukünftige, verkehrliche Neubauten in naher Nachbarschaft öffentliche Räume verloren gehen und zerschnitten werden.
- Die Lage direkt an der Autobahn A5 (evtl. nahe eines aufgeschütteten hohen Erdwalles) machen den Standort nicht attraktiv .Es steht zu befürchten ,dass das neue Wohngebiet nicht dazu beiträgt ,dem Ziel einer ausgewogenen BewohnerInnenstruktur in dieser Siedlung näher zu kommen.
Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2010BB 487Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2008Magistratsbericht
- 13. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 687/8Wohnbaulandbereitstellung bis 2019 hier: das Gebiet in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2010OMOM 4756Wohnbaulandbereitstellung bis 2019 hier: das Gebiet in der NordweststadtDirektanregung
- 10. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 136Wohnbaulandbereitstellung bis 2019 hier: das Gebiet in der NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung)