Konsulate in Wohngebieten
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Vermeidung von Belästigungen durch Konsulate in Wohngebieten zu entwickeln. Dies geschieht aufgrund mehrfacher Beschwerden von Anwohnern über das Konsulat der Republik Bulgarien. Ziel ist es, die Lebensqualität der Anwohner zu sichern.
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Rheinstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Anerkennung des Mietspiegels 2026 durch die Gemeinde26.05.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unfallstatistik im Grüneburgweg nach Umgestaltung20.01.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten, zukünftig vor der Eröffnung von absehbar stark frequentierten Konsulaten in Wohngebieten darauf zu achten, dass ein Konzept zur Vermeidung von Belästigungen der Nachbarschaft insbesondere durch Falschparken und Vermüllung während der Öffnungszeiten besteht.
Begründung
Vielfache Hinweise und Beschwerden von Anwohnern im Zusammenhang mit dem Konsulat der Republik Bulgarien in der Rheinstraße/Ecke Beethovenstraße.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juni 2021OFOF 119/2Konsulate in WohngebietenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juli 2021Sie sind hierOMOM 469Konsulate in WohngebietenDirektanregung
- 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1956Konsulate in WohngebietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats