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Konsulate in Wohngebieten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Vermeidung von Belästigungen durch Konsulate in Wohngebieten zu entwickeln. Dies geschieht aufgrund mehrfacher Beschwerden von Anwohnern über das Konsulat der Republik Bulgarien. Ziel ist es, die Lebensqualität der Anwohner zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zukünftig vor der Eröffnung von absehbar stark frequentierten Konsulaten in Wohngebieten darauf zu achten, dass ein Konzept zur Vermeidung von Belästigungen der Nachbarschaft insbesondere durch Falschparken und Vermüllung während der Öffnungszeiten besteht.

Begründung

Vielfache Hinweise und Beschwerden von Anwohnern im Zusammenhang mit dem Konsulat der Republik Bulgarien in der Rheinstraße/Ecke Beethovenstraße.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juni 2021OFOF 119/2Konsulate in WohngebietenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Juli 2021Sie sind hier
    OMOM 469Konsulate in Wohngebieten
    Direktanregung
  3. 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1956Konsulate in WohngebietenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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