Das Frauenhoftor als historisches Gebäude erhalten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den baulichen Zustand des Frauenhoftors zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Erhaltung einzuleiten. Das Gebäude ist ein bedeutendes kulturelles Erbe und benötigt dringend Sanierungsmaßnahmen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den baulichen Zustand des Frauenhoftors - insbesondere des Daches - zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Das historische Gebäude in Niederrad gehört zum kulturellen Erbe der Stadt und ist zu erhalten.
Begründung
Das Frauenhoftor ist eine der wenigen erhaltenen Barockanlagen in Frankfurt und steht mit der derzeitigen Dachform des Mitteltraktes ohne den ursprünglichen Dachaufbau mit Uhrtürmchen seit 1986 unter Denkmalschutz. Augenscheinlich ist das Gebäude dringend sanierungsbedürftig und scheint dem Verfall preisgegeben. Das Dach auf der Nordseite hat sich teilweise gesenkt. Die schadhaften Stellen sind notdürftig mit Plastikplanen geklebt. Auch wenn sich das Gebäude nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt befindet - der Eigentümer scheint sich seiner Verantwortung nicht bewusst zu sein und lässt das Gebäude zusehends verfallen -, sollte sie nicht länger untätig zusehen, sondern dafür Sorge tragen, das historische Gebäude zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2023OFOF 936/5Das Frauenhoftor als historisches Gebäude erhaltenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 20. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4672Das Frauenhoftor als historisches Gebäude erhaltenDirektanregung
- 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 348Das Frauenhoftor als historisches Gebäude erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats