Das Frauenhoftor als historisches Gebäude erhalten
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass das Frauenhoftor trotz festgestellter Beschädigungen nicht sofortige Maßnahmen erforderte. Es wurden Gespräche zur Sanierung geführt, jedoch gab es keine weiteren Rückmeldungen oder Anträge. Das Denkmalamt plant, Zwangsmaßnahmen zur Sicherstellung der notwendigen Reparaturen einzuleiten.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die letzte Ortsbesichtigung fand am 12.08.2021 statt. Dabei wurden zwar verschiedene Beschädigungen vorgefunden. Diese waren jedoch zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht so gravierend, dass ein sofortiges bauaufsichtliches Einschreiten gerechtfertigt gewesen wäre. Der Magistrat - Bauaufsicht - hat daher mittels Vorsorgeschreiben den Eigentümer an seine Verantwortung erinnert und die Überprüfung durch einen Statiker angeregt, ein statisches Gutachten wurde allerdings nie vorgelegt.
Im Jahr 2022 haben Abstimmungen zur Sanierung des Frauenhoftors zwischen der Eigentümerin und dem Denkmalamt stattgefunden. Hierbei wurden auch Fördermittel zur Sanierung in Aussicht gestellt. Allerdings gab es seitdem keine weitere Rückmeldung, auch wurde kein entsprechender Antrag zur Sanierung gestellt.
Das Denkmalamt behält sich vor, Zwangsmaßnahmen gem. § 14 Hessisches Denkmalschutzgesetz durchzusetzen und die notwendigsten Reparaturmaßnahmen am Dach und andernorts anzuordnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2023OFOF 936/5Das Frauenhoftor als historisches Gebäude erhaltenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 20. Oktober 2023OMOM 4672Das Frauenhoftor als historisches Gebäude erhaltenDirektanregung
- 9. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 348Das Frauenhoftor als historisches Gebäude erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab