Das Frauenhoftor als historisches Gebäude erhalten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Überprüfung des baulichen Zustands des Frauenhoftors in Niederrad, um das historische Gebäude als Teil des kulturellen Erbes der Stadt zu erhalten. Es wird auf den dringenden Sanierungsbedarf hingewiesen, um weiteren Verfall zu verhindern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den baulichen Zustand des Frauenhoftors -insbesondere des Daches - zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Das historische Gebäude in Niederrad gehört zum kulturellen Erbe der Stadt und ist zu erhalten.
Begründung
Das Frauenhoftor ist eine der wenigen erhaltenen Barockanlagen in Frankfurt und steht mit der derzeitigen Dachform des Mitteltraktes ohne den ursprünglichen Dachaufbau mit Uhrtürmchen seit 1986 unter Denkmalschutz. Augenscheinlich ist das Gebäude dringend sanierungsbedürftig und scheint dem Verfall preisgegeben. Das Dach auf der Nordseite hat sich teilweise gesenkt. Die schadhaften Stellen sind notdürftig mit Plastikplanen geklebt. Auch wenn sich das Gebäude nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt befindet - der Eigentümer scheint sich seiner Verantwortung nicht bewusst zu sein und lässt das Gebäude zusehends verfallen. Die Stadt sollte nicht länger untätig zusehen sondern dafür Sorge tragen, das historische Gebäude zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2023Sie sind hierOFOF 936/5Das Frauenhoftor als historisches Gebäude erhaltenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 20. Oktober 2023OMOM 4672Das Frauenhoftor als historisches Gebäude erhaltenDirektanregung
- 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 348Das Frauenhoftor als historisches Gebäude erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme