Bebauungsplan Nr. 418, Wehrstraße/Buchrainstraße
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Anregung an den Magistrat vom 24.04.1998, OM 466
entstanden aus Vorlage: OF 153/5 vom 29.01.1998
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 418, Wehrstraße/Buchrainstraße
Tenor:
Der. Magistrat wird. aufgefordert, dafür. Sorge zu. tragen, daß bei der Bearbeitung des Bebauungsplans 418 "Wehrstraße/Buchrainstraße" festgelegt wird, daß das Flurstück Nr. 291/11, das zur Zeit vom Oberräder Wochenmarkt genutzt wird, dauerhaft nicht
bebaut wird und in den neu zu gestaltenden Buchrainplatz, entweder als Teil des Marktes oder als Freifläche einbezogen wird.
.
Der bestehende Wochenmarkt bleibt bis zur endgültigen Umgestaltung des Buchrainplatzes an der jetzigen Stelle erhalten.
.
Auf dem dann umgestalteten Buchrainplatz ist eine Fläche speziell für einen Wochenmarkt mindestens in der bisherigen Größe auszuweisen. Bei der Aufstellung des Plans ist eine mögliche Vergrößerung des Wochenmarktes ins Auge zu fassen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 1998OFOF 153/5Bebauungsplan Nr. 418, Wehrstraße/BuchrainstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, F.D.P.
- 24. April 1998Sie sind hierOMOM 466Bebauungsplan Nr. 418, Wehrstraße/BuchrainstraßeDirektanregung
- 29. Mai 1998Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 360Bebauungsplan Nr. 418 - Wehrstraße/Buchrainstraße - hier: Erhaltung des Markt- und FestplatzesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats