Absolutes Halteverbot im Einbiglerweg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2010, OM 4621 entstanden aus Vorlage: OF 490/11 vom 09.10.2010
Betreff: Absolutes Halteverbot im Einbiglerweg Der Magistrat wird aufgefordert, ein absolutes Halteverbot im Einbiglerweg (von der Grundstücksgrenze der Hausnummer 5 bis zur Ausfahrt des Friedhofsparkplatzes) einzurichten.
Begründung: Bei der Straße Einbiglerweg handelt es sich um eine relativ enge Straße. Des Öfteren kommt es vor, dass Fahrzeuge im oben genannten Bereich, der direkt hinter der Kurve zur Steinäckerstraße liegt, parken. Hierdurch können größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Postlieferwagen etc.) nur noch stark erschwert abbiegen. Außerdem kommt es zu schwierigen Verkehrssituationen mit dem Gegenverkehr. Auf dem Parkplatz vor dem Friedhof stehen genügend freie Parkplätze zur Verfügung, so dass dieses Halteverbot ohne Bedenken eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2010OFOF 490/11Absolutes Halteverbot im EinbiglerwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Oktober 2010Sie sind hierOMOM 4621Absolutes Halteverbot im EinbiglerwegDirektanregung
- 16. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 317Absolutes Haltverbot im EinbiglerwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats