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Absolutes Halteverbot im Einbiglerweg

Vorlagentyp: OM
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2010, OM 4621 entstanden aus Vorlage: OF 490/11 vom 09.10.2010

Betreff: Absolutes Halteverbot im Einbiglerweg Der Magistrat wird aufgefordert, ein absolutes Halteverbot im Einbiglerweg (von der Grundstücksgrenze der Hausnummer 5 bis zur Ausfahrt des Friedhofsparkplatzes) einzurichten.

Begründung: Bei der Straße Einbiglerweg handelt es sich um eine relativ enge Straße. Des Öfteren kommt es vor, dass Fahrzeuge im oben genannten Bereich, der direkt hinter der Kurve zur Steinäckerstraße liegt, parken. Hierdurch können größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Postlieferwagen etc.) nur noch stark erschwert abbiegen. Außerdem kommt es zu schwierigen Verkehrssituationen mit dem Gegenverkehr. Auf dem Parkplatz vor dem Friedhof stehen genügend freie Parkplätze zur Verfügung, so dass dieses Halteverbot ohne Bedenken eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Oktober 2010OFOF 490/11Absolutes Halteverbot im EinbiglerwegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. Oktober 2010Sie sind hier
    OMOM 4621Absolutes Halteverbot im Einbiglerweg
    Direktanregung
  3. 16. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 317Absolutes Haltverbot im EinbiglerwegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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