Absolutes Haltverbot im Einbiglerweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 317
Betreff: Absolutes Haltverbot im Einbiglerweg Der Anregung wurde bereits in der Weise entsprochen, als bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, des Ortsbeirates, der traffiQ und der Schutzpolizei am 29.09.2010 vereinbart wurde, eine Buswarteposition in dem angegebenen Bereich einzurichten. Durch das Aufstellen des Verkehrszeichens 224 Straßenverkehrs-Ordnung (Haltestelle) ist bereits das angeregte Parkverbot ausgesprochen, sodass keine weitere Beschilderung notwendig ist. Eine Busstellprobe hat gezeigt, dass es zu keinerlei Behinderungen im Begegnungsverkehr kommt. Um die Sicht im Kreuzungsbereich zu verbessern, wurde ein Verkehrsspiegel angebracht. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2010OFOF 490/11Absolutes Halteverbot im EinbiglerwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Oktober 2010OMOM 4621Absolutes Halteverbot im EinbiglerwegDirektanregung
- 16. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 317Absolutes Haltverbot im EinbiglerwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab