Absolutes Halteverbot im Einbiglerweg
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bei der Straße Einbiglerweg handelt es sich um eine relativ enge Straße. Des Öfteren kommt es vor, dass Fahrzeuge sich im oben genannten Bereich, der direkt hinter der Kurve zur Steinäckerstr. liegt parken. Hierdurch können größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Postlieferwagen, etc.) nur noch stark erschwert abbiegen, außerdem kommt es zu schwierigen Verkehrssituationen mit dem Gegenverkehr. Auf dem Parkplatz vor dem Friedhof stehen genügend freie Parkplätze zur Verfügung, so dass dieses Halteverbot ohne bedenken eingerichtet werden kann.
Inhalt
Antrag vom 09.10.2010, OF 490/11
Betreff:
Absolutes Halteverbot im Einbiglerweg
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert:
Ein Absolutes Halteverbot im Einbiglerweg von der Grundstücksgrenze der Hausnummer 5 bis zur Ausfahrt des Friedhofsparkplatz einzurichten.
Begründung:
Bei der Straße Einbiglerweg handelt es sich um eine relativ enge Straße. Des Öfteren kommt es vor, dass Fahrzeuge sich im oben genannten Bereich, der direkt hinter der Kurve zur Steinäckerstr. liegt parken. Hierdurch können größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Postlieferwagen, etc.) nur noch stark erschwert abbiegen, außerdem kommt es zu schwierigen Verkehrssituationen mit dem Gegenverkehr. Auf dem Parkplatz vor dem Friedhof stehen genügend freie Parkplätze zur Verfügung, so dass dieses Halteverbot ohne bedenken eingerichtet werden kann.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 490/11Absolutes Halteverbot im EinbiglerwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Oktober 2010OMOM 4621Absolutes Halteverbot im EinbiglerwegDirektanregung
- 16. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 317Absolutes Haltverbot im EinbiglerwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme