Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4602 entstanden aus Vorlage: OF 976/3 vom 10.06.2010
Betreff: Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was aus der in den Neunzigerjahren geplanten Verlagerung der FES-Hauptverwaltung inklusive Betriebshof von der Weidenbornstraße/Comeniusstraße in ein geeignetes Gewerbegebiet geworden ist.
Begründung: Die FES-Hauptverwaltung mit dem dazugehörigen Betriebshof liegt heute in einem reinen Wohngebiet. Die davon zwangsläufig ausgehende Lärmbelästigung durch Schwerlastverkehr und sonstigen Allgemeinverkehr ist in keiner Weise mehr akzeptabel und widerspricht den Zielen des Hessischen Lärmaktionsplans. Es ist daher wünschenswert, die FES-Hauptverwaltung nebst Betriebshof in ein entsprechendes Gewerbegebiet zu verlagern, zumal das Grundstück hervorragend für eine attraktive Wohnbebauung geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2010OFOF 976/3Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/ComeniusstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. September 2010Sie sind hierOMOM 4602Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/ComeniusstraßeDirektanregung
- 29. November 2010Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1559Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/ComeniusstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats