Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die FES Hauptverwaltung mit dem dazugehörigen Betriebshof liegt heute in einem reinen Wohngebiet. Die davon zwangsläufig ausgehende Lärmbelästigung durch Schwerlastverkehr und sonstigem Allgemeinverkehr ist in keiner Weise mehr akzeptabel und widerspricht den Zielen des hessischen Lärmaktionsplans. Es ist daher wünschenswert, die FES Hauptverwaltung nebst Betriebshof in ein entsprechendes Gewerbegebiet zu verlagern, zumal das Grundstück hervorragend für eine attraktive Wohnungsbebauung geeignet ist.
Inhalt
Antrag vom 10.06.2010, OF 976/3
Betreff:
Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, was aus der in den 90iger Jahren geplanten Verlagerung der FES Hauptverwaltung inklusive Betriebshof von der Weidenbornstraße/Comeniusstraße in ein geeignetes Gewerbegebiet geworden ist.
Begründung:
Die FES Hauptverwaltung mit dem dazugehörigen Betriebshof liegt heute in einem reinen Wohngebiet. Die davon zwangsläufig ausgehende Lärmbelästigung durch Schwerlastverkehr und sonstigem Allgemeinverkehr ist in keiner Weise mehr akzeptabel und widerspricht den Zielen des hessischen Lärmaktionsplans.
Es ist daher wünschenswert, die FES Hauptverwaltung nebst Betriebshof in ein entsprechendes Gewerbegebiet zu verlagern, zumal das Grundstück hervorragend für eine attraktive Wohnungsbebauung geeignet ist.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2010Sie sind hierOFOF 976/3Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/ComeniusstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. September 2010OMOM 4602Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/ComeniusstraßeDirektanregung
- 29. November 2010Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1559Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/ComeniusstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung)