Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2010, ST 1559
Betreff:
Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße
Die in den Neunzigerjahren geplante Verlagerung des Amtes für Abfallwirtschaft (später: FES GmbH) inklusive des Betriebshofs in das Ostend konnte u. a. wegen des hierzu notwendigen immensen Kostenaufwandes nicht umgesetzt werden. Auch hätte sich der logistische Aufwand vergrößert und der Service für die Bürgerinnen und Bürger (z. B. Kofferraumservice) verschlechtert. Als Konsequenz hieraus wurden die, in der Weidenbornstraße befindliche Werkstatt, die ein Großteil des Fuhrparks wartete, und die bislang dort stationierten Müllfahrzeuge auf das Gelände des Müllheizkraftwerks in Heddernheim verlagert, um die Belastungen für die umliegenden Liegenschaften zu reduzieren. Es wird weiterhin versucht durch laufende organische Veränderungen die Belastungen zu mindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2010OFOF 976/3Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/ComeniusstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. September 2010OMOM 4602Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/ComeniusstraßeDirektanregung
- 29. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1559Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/ComeniusstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab