Fragen zur Jugendkriminalität im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über die Entwicklung der Jugendkriminalität im Ortsbezirk 1 seit 2019 zu berichten und die bestehenden sowie neu etablierten Präventionsmaßnahmen darzustellen. Dies geschieht aufgrund der Beschwerden der Anwohnenden über verschiedene Formen von Kriminalität und Vandalismus.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich die Jugendkriminalität im Ortsbezirk 1 seit 2019 entwickelt hat, welche Faktoren hierfür eine Rolle spielen und welche Präventionsmaßnahmen bestehen bzw. seitdem neu etabliert wurden.
Begründung
Anwohnende beschweren sich über Vandalismus/Sachbeschädigung, Missbrauch von E-Scootern, öffentlichen Drogenkonsum, nächtliche Ruhestörungen, Nötigung, Böllern in Briefkästen und Vermüllung von öffentlichen Plätzen und Grünflächen. In Pressemeldungen ist von (versuchtem) Raub zu lesen. Da im Jugendstrafrecht fast ausschließlich spezialpräventive (erzieherische) Gesichtspunkte im Vordergrund stehen, ist es wichtig, über die Art und Anzahl der Angebote und Maßnahmen ein Bild zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2023OFOF 1024/1Fragen zur Jugendkriminalität im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4587Fragen zur Jugendkriminalität im Ortsbezirk 1Direktanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 182Fragen zur Jugendkriminalität im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats