Verunreinigungen durch Hundekot
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4540 entstanden aus Vorlage: OF 653/16 vom 30.08.2010
Betreff: Verunreinigungen durch Hundekot Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum aufmerksamer von Hundekot gereinigt wird. Dies könnte zum Teil durch den Ortsdiener erfolgen. Ferner soll die Polizei und die Stadtpolizei angehalten werden, im Rahmen ihrer Streifenfahrten Hundehalter zu beobachten, ob diese der Beseitigungspflicht für den Kot ihrer Hunde auch nachkommen.
Begründung: In letzter Zeit ist zu beobachten, dass die Disziplin von Hundehaltern nachgelassen hat, was die Beseitigung der "Hinterlassenschaften" ihrer Hunde betrifft. Bisher sind auch keine Fälle in Bergen-Enkheim bekannt geworden, dass ein Hundehalter eine Verwarnung erhielt, weil er seiner Pflicht zum Beseitigen des Hundekots nicht nachgekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2010OFOF 653/16Verunreinigungen durch HundekotOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. September 2010Sie sind hierOMOM 4540Verunreinigungen durch HundekotDirektanregung
- 19. November 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1537Verunreinigungen durch HundekotStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats