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Verunreinigungen durch Hundekot

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2010, ST 1537

Betreff:

Verunreinigungen durch Hundekot

Die Problematik der Verunreinigungen durch Hundekot ist kein neues Problem. Es gab in der Vergangenheit schon einige Diskussionen und Lösungsversuche.

Eine überdurchschnittliche Verunreinigung dieser Art im Stadtteil Bergen-Enkheim ist jedoch dem Magistrat nicht bekannt. Auch konnte im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen keine vermehrte Ablagerung von Hundekot in diesem Stadtteil festgestellt werden.

Die Rechtslage bezüglich der Hinterlassenschaften der Vierbeiner ist eindeutig: Für die Halterinnen und Halter und auch für die Begleiterinnen und Begleiter von Hunden besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur Beseitigung und Entsorgung des Kots ihres Tieres. Im Bereich von öffentlichen städtischen Grünanlagen (z. B. Parks, Uferanlagen, Kinderspiel- und Bolzplätze) gilt die Grünanlagensatzung, welche ausdrücklich die Beseitigungspflicht der Hundeführerinnen und Hundeführer (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1) klarstellt. Ähnlich ist die Situation im öffentlichen Straßenraum. Auch die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main (Straßenreinigungssatzung) verlangt die unverzügliche Beseitigung der Verunreinigung durch den Hundeführer (§8 Abs. 2). Die Zuwiderhandlung gegen die Beseitigungsverpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 6 Abs. 2 Nr. 10 Grünflächensatzung; § 11 Abs. 1 der Straßenreinigungsatzung).

Leider wird die Beseitigungspflicht durch viele Hundehalter und Hundehalterinnen missachtet, so dass die Hinterlassenschaften nicht selten in Parks, Grünanlagen, auf Spielplätzen und auch auf Gehwegen und Straßen liegen bleiben.

Die FES GmbH entfernt liegengebliebene Hundehäufchen im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung, soweit sich die Verunreinigungen im öffentlichen Straßenraum befinden. Auch die für das Grünflächenamt tätigen Pflegefirmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes sind angehalten, Hundekot bei den Reinigungsgängen zu beseitigen. Eine umfassende Entfernung des Hundekots ist jedoch nicht möglich.

Durch die Teilnehmer des Projektes FfmTippTopp bei der Werkstatt Frankfurt (Ortsdiener) werden im Rahmen des Projektes anlassbezogen präventive Maßnahmen zur Information der Hundebesitzer durchgeführt, in dem durch die Teilnehmer Hundekottüten mit entsprechendem Aufdruck an Stellen, die von Hundebesitzern häufig aufgesucht werden, verteilt werden. Allerdings werden die Ortsdiener nicht für die Beseitigung von Hundekot eingesetzt. Diese Tätigkeit gehört nicht zu den Aufgaben des Projektes.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben bereits jetzt bei ihren Streifenfahrten ein Auge auf die Hundehalter. Bei festgestellten Verstößen durch das Ordnungsamt werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Schwierigkeit besteht hierbei im Nachweis des Verstoßes, da nur selten ein Zuwiderhandelnder auf frischer Tat ertappt wird.

Eine effektive Bekämpfung von Verschmutzungen durch Hundekot kann nur im Rahmen eines starken Überwachungsdruckes erreicht werden. Eine flächendeckende und lückenlose Kontrolle ist jedoch mit einem sehr hohen personellen Einsatz verbunden und derzeit aus Sicht des Ordnungsamtes nicht realisierbar.

Aufgrund der nur sporadischen Überwachungsmöglichkeit durch das Ordnungsamt ist der Magistrat auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Diese können und sollen sich mit konkreten Beschwerden jederzeit an die genannten zuständigen Ämter wenden, durch welche dann die Beseitigung veranlasst bzw. die Anzeige weiter verfolgt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2010OFOF 653/16Verunreinigungen durch HundekotOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. September 2010OMOM 4540Verunreinigungen durch HundekotDirektanregung
  3. 19. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 1537Verunreinigungen durch Hundekot
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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