Rathaus Kalbach mit längeren Öffnungszeiten und ohne Terminreservierung betreiben
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 schlägt vor, die Öffnungszeiten des Bürgeramtes im Rathaus Kalbach zu verlängern und die Terminreservierung abzuschaffen. Dies soll den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den Dienstleistungen erleichtern und Wartezeiten reduzieren.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der Außenstelle des Bürgeramtes im Rathaus Kalbach zu erweitern und auf die Notwendigkeit einer Terminreservierung zu verzichten.
Begründung
Das Rathaus Kalbach hat derzeit nur dienstags von 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet und kann nur mit vorheriger Terminreservierung genutzt werden. Der Sinn der Außenstellen liegt gerade darin, durch kurze Wege Behördengänge zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Kombination aus kurzen Öffnungszeiten und der Pflicht zur Terminreservierung führt aber schnell dazu, dass Bürgerinnen und Bürger über Wochen hinweg keine Gelegenheit bekommen, die Außenstelle aufzusuchen. Die undurchsichtigen Zeitpunkte, wann neue Termine online buchbar werden, verschlimmern dies noch. Andere Bürgerämter bieten nun Tage mit und ohne Terminreservierung an. Durch nur einen Öffnungstag funktioniert dies in Kalbach aber leider nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2023OFOF 430/12Rathaus Kalbach mit längeren Öffnungszeiten oder ohne Terminreservierung betreibenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. September 2023Sie sind hierOMOM 4526Rathaus Kalbach mit längeren Öffnungszeiten und ohne Terminreservierung betreibenDirektanregung
- 24. November 2023Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 2366Rathaus Kalbach mit längeren Öffnungszeiten oder ohne Terminreservierung betreibenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats