Rathaus Kalbach mit längeren Öffnungszeiten oder ohne Terminreservierung betreiben
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Erweiterung der Öffnungszeiten des Bürgeramtes im Rathaus Kalbach oder den Verzicht auf die Terminreservierung. Dies soll den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den Dienstleistungen erleichtern und beschleunigen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der Außenstelle des Bürgeramtes im Rathaus Kalbach zu erweitern oder ersatzweise auf die Notwendigkeit einer Terminreservierung zu verzichten.
Begründung
Das Rathaus Kalbach hat derzeit nur dienstags von 8 - 13 Uhr geöffnet und kann nur mit vorheriger Terminreservierung genutzt werden. Der Sinn der Außenstellen liegt gerade darin, durch kurze Wege Behördengänge zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Kombination aus kurzen Öffnungszeiten und der Pflicht zur Terminreservierung führt aber schnell dazu, dass Bürgerinnen und Bürger über Wochen hinweg keine Gelegenheit bekommen, die Außenstelle aufzusuchen. Die undurchsichtigen Zeitpunkte, wann neue Termine online buchbar werden, verschlimmern dies noch. Andere Bürgerämter bieten nun Tage mit und Tage ohne Terminreservierung an. Durch den nur einen Tag funktioniert dies in Kalbach aber leider nicht. Die Lösung liegt somit in wahlweise der Ausweitung der Öffnungszeiten (dann gerne mit der Kombination mit/ohne Reservierung), oder im Verzicht auf den Reservierungszwang.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2023Sie sind hierOFOF 430/12Rathaus Kalbach mit längeren Öffnungszeiten oder ohne Terminreservierung betreibenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. September 2023OMOM 4526Rathaus Kalbach mit längeren Öffnungszeiten und ohne Terminreservierung betreibenDirektanregung
- 24. November 2023Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 2366Rathaus Kalbach mit längeren Öffnungszeiten oder ohne Terminreservierung betreibenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme