Künftiger Bau der Ringstraßenbahn sowie Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, konkrete Pläne für den Bau der Ringstraßenbahn und die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 im Ortsbezirk 10 zu prüfen. Dies soll unter Berücksichtigung der Ängste der Anwohner hinsichtlich möglicher Belastungen und Enteignungen geschehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, konkrete Pläne für die etwaigen Baumaßnahmen der Ringstraßenbahn sowie der U 5-Verlängerung im Ortsbezirk 10 zu prüfen und gut aufeinander abgestimmt zu erarbeiten. Dabei sollen folgende Punkte vermieden werden:
- zeitliche Überschneidungen;
- sonstige Belastungen jeglicher Art;
- weitere zeitgleiche Großbaustellen mit Bauverkehr und Staus jeglicher Art in und um die nordöstlichen Stadtteile.
Begründung
Die vor Ort befürchteten Baumaßnahmen an sensiblen und sehr engen, aber wichtigen Verbindungsstraßen bedürfen hohem Fingerspitzengefühl sämtlicher Akteure. Dabei sind die nicht unbegründeten Ängste der hier lebenden und arbeitenden Menschen zu berücksichtigen, auch wegen eventuell anstehender Enteignungen, wegfallender Bäume oder Kfz-Stellplätze.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2023OFOF 668/10Künftiger Bau der Ringstraßenbahn sowie Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. September 2023Sie sind hierOMOM 4490Künftiger Bau der Ringstraßenbahn sowie Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5Direktanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 160Künftiger Bau der Ringstraßenbahn sowie Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats