Künftiger Bau der Ringstraßenbahn sowie Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die geplanten Bauvorhaben der Ringstraßenbahn und der Verlängerung der U 5, die sich derzeit in der Planungsphase befinden. Ziel ist es, die Auswirkungen auf den Verkehr und die Verkehrssicherheit durch eine koordinierte Baustellenabwicklung zu minimieren.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Sowohl die Ringstraßenbahn als auch die Verlängerung der U 5 sind sehr komplexe Bauvorhaben, die sich in einem frühen Planungsstadium befinden. Die Bauabwicklung, Bauphasen, und Baulogistik für diese und die Nachbarprojekte wird der Magistrat zu gegebener Zeit auf Konflikte, Zusammenhänge und verkehrliche Abhängigkeiten prüfen.
Hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass alle im Stadtgebiet geplanten Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf den Verkehr und die Verkehrssicherheit im Rahmen der Baustellenkoordination abgestimmt und koordiniert werden. So wird sichergestellt, dass die Beeinträchtigungen für den Verkehr und die Umgebung auf ein minimales Maß reduziert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2023OFOF 668/10Künftiger Bau der Ringstraßenbahn sowie Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. September 2023OMOM 4490Künftiger Bau der Ringstraßenbahn sowie Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5Direktanregung
- 26. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 160Künftiger Bau der Ringstraßenbahn sowie Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab