Künftiger Bau der Ringstraßenbahn sowie Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt die Prüfung und Abstimmung konkreter Pläne für den Bau der Ringstraßenbahn und die Verlängerung der Stadtbahnlinie U5. Dies geschieht, um zeitliche Überschneidungen und Belastungen für die Anwohner zu vermeiden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, konkrete Pläne für die etwaigen Baumaßnahmen der Ringstraßenbahn sowie der U5-Verlängerung im Ortsbezirk 10 zu prüfen und gut auf einander abgestimmt zu erarbeiten. Dabei sollen folgende Punkte vermieden werden:
- Zeitliche Überschneiderungen,
- sonstige Belastungen jeglicher Art,
- weitere zeitgleiche Großbaustellen mit Bauverkehr und Staus jeglicher Art in und um die nordöstlichen Stadtteile
Begründung
Die vor Ort befürchteten Baumaßnahmen an sensiblen und sehr engen, aber wichtigen Verbindungsstraßen bedürfen hohes Fingerspitzengefühl sämtlicher Akteure. Dabei sind die nicht unbegründeten Ängste der hier lebenden und arbeitenden Menschen zu berücksichtigen, auch wegen eventuell anstehender Enteignungen, wegfallender Bäume oder Kfz-Stellplätze.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2023Sie sind hierOFOF 668/10Künftiger Bau der Ringstraßenbahn sowie Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. September 2023OMOM 4490Künftiger Bau der Ringstraßenbahn sowie Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5Direktanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 160Künftiger Bau der Ringstraßenbahn sowie Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme