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Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, im Bürgeramt Nieder-Eschbach Bargeldzahlungen zu ermöglichen, um allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Dienstleistungen zu gewährleisten. Dies ist wichtig für die Gleichbehandlung und soziale Inklusion.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, im Bürgeramt Nieder-Eschbach auch Bargeldzahlungen zu ermöglichen.

Begründung

Seit der Neueröffnung des Bürgeramtes beklagen sich Betroffene, dass dort ausschließlich bargeldlos für Dienstleistungen gezahlt werden kann. Es ist aber wichtig, sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkungen unabhängig von ihren Möglichkeiten in der Lage sind, die Dienstleistungen des Bürgeramtes zu nutzen. Dies basiert auf Grundsätzen der Gleichbehandlung und Chancengleichheit unseres Grundgesetzes sowie Argumenten der sozialen Inklusion. Antidiskriminierungsgesetze, Verbraucherschutzgesetze oder Gesetze zur Barrierefreiheit stellen sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von persönlichen Umständen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben. Grundsätzlich müssen staatliche Stellen und öffentliche Dienstleister Bargeld annehmen, sofern es im Gesetz nicht anders geregelt ist. In § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) steht: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." "Unbeschränkt" zusammen mit "gesetzliches Zahlungsmittel" bedeutet Annahmezwang für Gläubiger, sofern dies nicht einvernehmlich aufgehoben ist - was sicherlich nicht der Fall ist. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht übrigens sogar das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, wenn Barzahlung nicht möglich ist (Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 117/20 vom 06.10.2020). Mögliche organisatorische Einschränkungen, die bisher die Bargeldannahme verhindern, sollten beseitigt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. August 2023OFOF 257/15Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. September 2023Sie sind hier
    OMOM 4457Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach
    Direktanregung
  3. 24. November 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2367Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-EschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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