Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der zunehmenden Kartenzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach, die seit der Corona-Pandemie angestiegen ist. Um den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, wurden zusätzliche Kartenlesegeräte angeschafft, während gleichzeitig die Möglichkeit der Barzahlung erhalten bleibt, um niemanden von Dienstleistungen auszuschließen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Spätestens seit der Corona-Pandemie hat die Kartenzahlung in den Bürgerämtern deutlich zugenommen. Um diesem Wunsch Rechnung zu tragen, wurden zusätzliche POS-Terminals ("Kartenlesegeräte") angeschafft, so dass Kartenzahlung direkt am Bedienplatz komfortabel möglich ist.
Das Bürgeramt Nieder-Eschbach verfügt zusätzlich über eine Barkasse. Es wird also niemand von Dienstleistungen ausgeschlossen, weil eine Kartenzahlung nicht möglich ist. 78 Besucherinnen und Besucher haben seit der Wiedereröffnung bar bezahlt (Stand 05.10.2023).
Richtig ist, dass Kartenzahlung erbeten wird. Bareinnahmen stellen in allen Bürgerämtern zunehmend ein Sicherheitsrisiko dar und sind mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Zuletzt wurden im August die Tageseinnahmen in einem großen Bürgeramt in Frankfurt am Main bei einem nächtlichen Einbruch entwendet.
Aus diesem Grund werden alle Bürgerämter mit weiteren POS-Terminals ausgestattet und schrittweise auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umgestellt. Die Erfahrungen sind bisher gut. In Einzelfällen - etwa, wenn betagtere Personen dies wünschen oder die Karte einmal nicht funktioniert - wird aber auch dann noch eine Bargeldzahlung möglich sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2023OFOF 257/15Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2023OMOM 4457Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-EschbachDirektanregung
- 24. November 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2367Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab