Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einführung von Bargeldzahlungen im Bürgeramt Nieder-Eschbach, um allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Dienstleistungen zu ermöglichen. Dies soll die Gleichbehandlung und soziale Inklusion fördern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, im Bürgeramt Nieder-Eschbach auch Bargeldzahlungen zu ermöglichen.
Begründung
Seit der Neueröffnung des Bürgeramtes beklagen sich Betroffene, dass dort ausschließlich bargeldlos für Dienstleistungen gezahlt werden kann. Es ist aber wichtig, sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkungen unabhängig von ihren Möglichkeiten in der Lage sind, die Dienstleistungen des Bürgeramtes zu nutzen. Dies basiert auf Grundsätzen der Gleichbehandlung, Chancengleichheit unseres Grundgesetzes und Argumenten der sozialen Inklusion. Antidiskriminierungsgesetze, Verbraucherschutzgesetze oder Gesetze zur Barrierefreiheit stellen sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von persönlichen Umständen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben. Grundsätzlich müssen staatliche Stellen und öffentliche Dienstleister Bargeld annehmen, sofern es im Gesetz nicht anders geregelt ist. In § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) steht: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." "Unbeschränkt" zusammen mit "gesetzliches Zahlungsmittel" bedeutet Annahmezwang für Gläubiger, sofern dies nicht einvernehmlich aufgehoben ist - was sicherlich nicht der Fall ist. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht übrigens sogar das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, wenn Barzahlung nicht möglich ist (Aktenzeichen WD 4 - 3000 - 117/20 vom 6.10.2020). Mögliche organisatorische Einschränkungen, die bisher die Bargeldannahme verhindern, sollten beseitigt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2023Sie sind hierOFOF 257/15Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2023OMOM 4457Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-EschbachDirektanregung
- 24. November 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2367Bargeldzahlung im Bürgeramt Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme