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Beseitigung Verkehrszeichen „Ende Tempo30Zone“ auf der Straße Alt-Fechenheim

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4381 entstanden aus Vorlage: OF 343/11 vom 20.08.2015

Betreff: Beseitigung Verkehrszeichen "Ende Tempo-30-Zone" auf der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe Hausnummer 69 durch die Beseitigung des Verkehrszeichens 274.2 (Ende Tempo-30-Zone), welches in Höhe Hausnummer 71 aufgestellt ist, sicherer zu machen. Sollte das Verkehrszeichens 274.2 notwendig und eine Beseitigung nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, dieses vor den Fußgängerüberweg in Höhe Hausnummer 67 zu versetzen.

Begründung: Der Zebrastreifen vor dem Haus Alt-Fechenheim 69 ist ein wichtiger Übergang zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 11. Gerade viele Schülerinnen und Schüler benutzen den Fußgängerüberweg regelmäßig auf ihrem Schulweg. Durch die jetzige Setzung der Verkehrszeichen wird die Tempo-30-Zone circa 20 Meter vor dem Zebrastreifen aufgehoben und kurz nach dem Zebrastreifen beginnt erneut eine Tempo-30-Zone. Diese Situation ist grotesk und gefährdet eine sichere Überquerung des Zebrastreifens. Für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger muss gewährleistet sein, dass auch vor dem Zebrastreifen Tempo 30 gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 2015OFOF 343/11Beseitigung Verkehrszeichen .Ende Tempo 30 Zone. auf der Straße Alt-FechenheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. September 2015Sie sind hier
    OMOM 4381Beseitigung Verkehrszeichen „Ende Tempo30Zone“ auf der Straße Alt-Fechenheim
    Direktanregung
  3. 23. November 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1657Beseitigung Verkehrszeichen "Ende Tempo-30-Zone" auf der Straße Alt FechenheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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