Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 51 Mitarbeitenden
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4321 entstanden aus Vorlage: OF 867/1 vom 04.02.2019
Betreff: Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 51 Mitarbeitenden Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Stadt Frankfurt als Gesellschafterin auf den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) einwirkt, die bestehende Regelung zu Jobtickets auch auf Unternehmen mit weniger als 51 Mitarbeitenden auszuweiten.
Begründung: Insbesondere die Innenstadt und das Bahnhofsviertel leiden unter chronischem Parkplatzmangel und sind in naher Zukunft möglicherweise ohnehin weitestgehend autofrei. Gleichzeitig sind dort auch viele junge, aufstrebende Unternehmen ansässig, in denen jeweils weniger als 51 Personen arbeiten. Eine Ausweitung der bestehenden Regelung auch für Betriebe mit weniger Mitarbeitenden ist aus vielen Gründen wünschenswert. Einerseits werden junge und kleinere Unternehmen unterstützt, andererseits werden die dort arbeitenden Personen gefördert. Gerade in kleinen Unternehmen können sich viele Beschäftigte die teuren Mieten im Innenstadtbereich nicht leisten und müssen daher pendeln. Auch sind sie von möglichen Innenstadt-Fahrverboten betroffen. Ein Umstieg von mehr Menschen auf den ÖPNV reduziert zudem die Umweltbelastung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2019OFOF 867/1Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 50 MitarbeitendenOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
- 19. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4321Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 51 MitarbeitendenDirektanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 856Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 51 MitarbeitendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats