Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
weniger als 50 Mitarbeitenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass die Stadt Frankfurt als Gesellschafter auf den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) einwirkt, die bestehende Regelung zu Jobtickets auch auf Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden auszuweiten. Begründung: Insbesondere die Innenstadt und das Bahnhofsviertel leiden unter chronischem Parkplatzmangel und sind in naher Zukunft möglicherweise ohnehin weitestgehend autofrei. Gleichzeitig sind dort auch viele junge, aufstrebende Unternehmen ansässig, in denen jeweils weniger als 50 Personen arbeiten. Eine Ausweitung der bestehenden Regelung auch für Betriebe mit weniger Mitarbeitenden ist aus vielen Gründen wünschenswert: einerseits werden junge und kleinere Unternehmen unterstützt, andererseits werden die dort arbeitenden Personen gefördert. Gerade in kleinen Unternehmen können sich viele Beschäftigte die teuren Mieten im Innenstadtbereich nicht leisten und müssen daher pendeln. Auch sind sie von möglichen Innenstadt-Fahrverboten betroffen; ein Umstieg von mehr Menschen auf den ÖPNV reduziert zudem die Umweltbelastung
Inhalt
Antrag vom 04.02.2019, OF 867/1
Betreff: Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass die Stadt Frankfurt als Gesellschafter auf den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) einwirkt, die bestehende Regelung zu Jobtickets auch auf Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden auszuweiten.
Begründung: Insbesondere die Innenstadt und das Bahnhofsviertel leiden unter chronischem Parkplatzmangel und sind in naher Zukunft möglicherweise ohnehin weitestgehend autofrei. Gleichzeitig sind dort auch viele junge, aufstrebende Unternehmen ansässig, in denen jeweils weniger als 50 Personen arbeiten. Eine Ausweitung der bestehenden Regelung auch für Betriebe mit weniger Mitarbeitenden ist aus vielen Gründen wünschenswert: einerseits werden junge und kleinere Unternehmen unterstützt, andererseits werden die dort arbeitenden Personen gefördert. Gerade in kleinen Unternehmen können sich viele Beschäftigte die teuren Mieten im Innenstadtbereich nicht leisten und müssen daher pendeln. Auch sind sie von möglichen Innenstadt-Fahrverboten betroffen; ein Umstieg von mehr Menschen auf den ÖPNV reduziert zudem die UmweltbelastungBeratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2019Sie sind hierOFOF 867/1Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 50 MitarbeitendenOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
- 19. Februar 2019OMOM 4321Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 51 MitarbeitendenDirektanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 856Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 51 MitarbeitendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme