Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 51 Mitarbeitenden
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 856
Betreff: Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 51 Mitarbeitenden Das Jobticket wird vom Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erst für Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten angeboten. (Bis vor gut zwei Jahren galt eine Mindestgröße von 100 Beschäftigten. Diese Mindestgröße wurde reduziert, um mittleren Unternehmen entgegenzukommen.) Hintergrund für die Mindestgröße ist zum einen der administrative Aufwand, der hinter jedem Jobticket-Vertrag steht. Vor allem jedoch muss für die Kalkulation des Jobtickets, die seitens des RMV für jedes Unternehmen individuell erfolgt, eine gewisse Mindestmenge an auswertbaren Mitarbeiterdaten zur Verfügung stehen. In die Kalkulation des Jobtickets fließt das bisherige ÖPNV-Nutzungsverhalten aller Mitarbeitenden ein (bes. Anteil Nutzer/Nichtnutzer, genutzte Preisstufen). Bei einer Grundgesamtheit von unter 50 wäre das Risiko einer Fehlkalkulation - zum Vorteil oder zum Nachteil des Unternehmens - hoch. Nicht nur, aber insbesondere für kleinere Unternehmen wurde zusammen mit dem RMV ein zweites Angebot entwickelt. Seit mehr als zwei Jahren wird das "RMV-Firmenticket" angeboten. Hier gibt es einen Rabatt in Höhe von 10%, sofern mindestens zehn persönliche Jahreskarten-Abonnements abgenommen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich kleine Unternehmen zusammenschließen, um die Mindestbestellmenge von zehn Jahreskarten zu erreichen, sofern ein Unternehmen die finanzielle Verantwortung übernimmt. Der Magistrat vertritt die Auffassung, dass mit dem Firmenticket und dem Jobticket in seiner aktuellen Ausprägung den Arbeitgebern bzw. Beschäftigten zwei attraktive Angebote zur Verfügung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2019OFOF 867/1Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 50 MitarbeitendenOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
- 19. Februar 2019OMOM 4321Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 51 MitarbeitendenDirektanregung
- 13. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 856Jobticket-Möglichkeiten auch für Unternehmen mit weniger als 51 MitarbeitendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab