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Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese (II)

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
84 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Mainova/NRM für die Ertüchtigung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese einzusetzen. Dies ist notwendig, um eine Leistungserhöhung zu ermöglichen, da die bestehenden Leitungstrassen dies derzeit nicht zulassen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Mainova/NRM dafür einzusetzen, dass die Leitungstrassen im Bereich des Sportplatzes Beckerwiese derart ertüchtigt werden, dass diese eine Leistungserhöhung zulassen.

Begründung

Mit seiner Stellungnahme vom 31.10.2022, ST 2528, teilt der Magistrat mit, dass das Amt für Bau und Immobilien (ABI) "bereits 2017/2018 eine Leistungserhöhung der Stromversorgung Beckerwiese geprüft [habe], um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Seitens der NRM/Mainova wurde zu dem damaligen Zeitpunkt eine Leistungserhöhung verneint, da die Leitungstrassen in diesem Bereich keine Erhöhung zulassen." Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass die Leitungstrassen in diesem Bereich eine Erhöhung zulassen und somit die Leistung ertüchtigt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Oktober 2022STST 2528Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz BeckerwieseStellungnahme
  2. 26. Juni 2023OFOF 843/5Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 14. Juli 2023Sie sind hier
    OMOM 4294Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese (II)
    Direktanregung
  4. 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1184Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese (II)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 5
Sitzung 25 · 24.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 26 · 26.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 27 · 23.02.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 28 · 15.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 29 · 26.04.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-2

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