Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die elektrische Anlage am Sportplatz Beckerwiese zu ertüchtigen, um die gleichzeitige Nutzung der Flutlichtanlagen und der Gaststätte zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da die aktuelle Leistung nicht ausreicht.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese derart zu ertüchtigen, dass die gleichzeitige Inbetriebnahme der Flutlichtanlagen des Rasenplatzes und des Kunstrasenplatzes sowie der Betrieb der Gaststätte möglich sind.
Begründung
Die Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese ist zu gering, um die Flutlichtanlagen des Rasenplatzes und des Kunstrasenplatzes sowie den Betrieb der Gaststätte problemlos parallel zu ermöglichen. Hier ist die Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese zu ertüchtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2022OFOF 489/5Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz BeckerwieseOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 1. Juli 2022Sie sind hierOMOM 2389Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz BeckerwieseDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2528Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz BeckerwieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats