Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese (II)
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Ertüchtigung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese. Es wurde festgestellt, dass eine Leistungserhöhung der Stromversorgung aufgrund der aktuellen Gegebenheiten im Niederspannungsnetz nicht möglich ist.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zuständig für das Stromnetz in Frankfurt ist die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), mit Ausnahme der Frankfurter Stadtteile Höchst, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim.
Die NRM, eine Tochtergesellschaft der Mainova AG, hat eine Leistungserhöhung der Stromversorgung im Bereich des Sportplatzes Beckerwiese geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass aus dem aktuellen Niederspannungsnetz keine weitere Leistungserhöhung möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2022STST 2528Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz BeckerwieseStellungnahme
- 26. Juni 2023OFOF 843/5Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juli 2023OMOM 4294Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese (II)Direktanregung
- 7. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1184Ertüchtigung der Leistung der elektrischen Anlage am Sportplatz Beckerwiese (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab