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Ausbau Fußweg Urselbach bzw. Mühlenwanderweg zur Katharinenbrücke

Vorlagentyp: OM
44 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4237 entstanden aus Vorlage: OF 621/8 vom 05.05.2010

Betreff: Ausbau Fußweg Urselbach bzw. Mühlenwanderweg zur Katharinenbrücke Zwischen der ehemaligen Tabaksmühle nach der Urselbachbrücke und der Katharinenbrücke (Kreuzung Krautgartenweg und U-Bahn-Linien) liegt eine Wiese, die verpachtet und bewirtschaftet ist. Ein Teil des Geländes befindet sich im Eigentum der Stadt. Entlang dieser Weise und der Kleingärten führt ein zurzeit nicht befestigter Weg in Fortsetzung des Mühlenwanderwegs, der vom Karl-Kautsky-Weg abbiegt. Dieser kaum sichtbare Weg wird von Fußgängern nicht genutzt. Stattdessen wird die Wiese von Fußgängern auf einem ausgetretenen, nicht zulässigen Pfad gequert. Dieses kann durch entsprechenden Ausbau des Mühlenwanderwegs unterbunden werden. Dieses vorausgeschickt wird der Magistrat beauftragt, den Mühlenwanderweg entlang des Urselbachs bzw. der Kleingärten zur Katharinenbrücke mit einer wassergebundenen Wegedecke auszubauen und zu befestigten. Weg neben der Tabaksmühle Ausgetretener Pfad über die Wiese Von Katharinen Brücke nach Niederursel Katharinenbrücke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Mai 2010OFOF 621/8Ausbau Fußweg Urselbach bzw. Mühlenwanderweg zur KatharinenbrückeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. Mai 2010Sie sind hier
    OMOM 4237Ausbau Fußweg Urselbach bzw. Mühlenwanderweg zur Katharinenbrücke
    Direktanregung
  3. 30. August 2010STST 1244Ausbau Fußweg Urselbach bzw. Mühlenwanderweg zur KatharinenbrückeStellungnahme
  4. 11. März 2011Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 453Ausbau Fußweg Urselbach bzw. Mühlenwanderweg zur KatharinenbrückeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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