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Ausbau Fußweg Urselbach bzw. Mühlenwanderweg zur Katharinenbrücke

Vorlagentyp: STMagistrat
44 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 11.03.2011, ST 453

Betreff: Ausbau Fußweg Urselbach bzw. Mühlenwanderweg zur Katharinenbrücke Der Mühlenwanderweg ist ein von den Städten Oberursel und Frankfurt am Main gemeinsam konzipierter und bereits gekennzeichneter Wanderweg, der ehemalige und noch bestehende Mühlen miteinander verbindet. Er verläuft in Niederursel entlang dem Spielplatz am Evangelischen Gemeindehaus bis zu dem Übergang über die Straßenbahn in der Nähe der Haltestelle Wiesenau als ein unbefestigter Pfad, der durch intensive Nutzung entstanden ist. Der Anregung des Ortsbeirates, den Mühlenweg entlang des Urselbachs bzw. der Kleingärten zur Katharinenbrücke mit einer wassergebundenen Wegedecke auszubauen und zu befestigten kann aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet leider nicht entsprochen werden. Eine natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung kann nur erfolgen, wenn der Weg mit wasserdurchlässiger Decke ausgebaut und die Nutzung durch KFZ ausgeschlossen wird. Eine Befestigung des Fußgängerweges könnte jedoch beispielsweise mit Schotterrasen erfolgen. Der Charakter eines Wiesenweges ist dabei zu erhalten. Allerdings ist die angrenzende Wegeparzelle des Amtes 66 zu schmal und führt zu eng an vorhandenen Einfriedungen privater Flächen entlang, um hier eine befriedigende Wegesituation zu schaffen. Der Magistrat empfiehlt daher eine Neuplanung - teilweise auf den entstandenen Nutzungsspuren. Der Mühlenwanderweg sollte auf den Flurstücken 51/33, 32, 28/3, 28/2 und 2, die alle im Besitz der Stadt Frankfurt sind, geplant werden. Entlang der Freizeitgärten können dann überwiegend die Wegeparzellen 65/34 und 575 für einen Ausbau genutzt werden, so dass Flächenankäufe nicht erforderlich werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Mai 2010OFOF 621/8Ausbau Fußweg Urselbach bzw. Mühlenwanderweg zur KatharinenbrückeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. Mai 2010OMOM 4237Ausbau Fußweg Urselbach bzw. Mühlenwanderweg zur KatharinenbrückeDirektanregung
  3. 30. August 2010STST 1244Ausbau Fußweg Urselbach bzw. Mühlenwanderweg zur KatharinenbrückeStellungnahme
  4. 11. März 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 Wochen
    STST 453Ausbau Fußweg Urselbach bzw. Mühlenwanderweg zur Katharinenbrücke
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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